Besondere Kursangebote
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Gesundheit
Beratung Frau Annegret Bausch, Telefon 06431-9116-13
Nach §20 SGBV ist es den Krankenkassen möglich, präventive Maßnahmen im Gesundheitsbereich unter bestimmten Voraussetzungen zu unterstützen. Für ausgesuchte Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Raucherentwöhnung übernehmen einzelne Krankenkassen einen Teil der Teilnehmerentgelte.
Da es zum Teil Unterschiede in der Anerkennungspraxis sowie in der Höhe der Bezuschussung bei den einzelnen Kassen gibt, erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihr persönlicher Kurs zu den anerkannten Kursen gehört.
Die Entscheidung über die Förderung der einzelnen Kurse liegt ausschließlich im Ermessen der Krankenkasse. Die KVHS hat keinen Einfluss auf die Entscheidung!
Für die anerkannten Kurse stellt Ihnen die KVHS eine spezielle Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Zur Erstattung muss diese Bescheinigung mit dem Zahlungsbeleg nach Kursende bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
- Vorträge (8 Kurse)
- Wochenendseminare - Entspannung (17 Kurse)
- Hatha Yoga, Qigong und Tái Chi (66 Kurse)
- Gesundheitstraining (7 Kurse)
- Autogenes Training (12 Kurse)
- Entspannung allgemein (34 Kurse)
- Wochenendseminare - Bewegung (13 Kurse)
- Bewegung, Fitness, Tanz (73 Kurse)
- Wirbelsäulengymanstik / Rückenfitness / Pilates (73 Kurse)
- Bewegung allgemein (98 Kurse)
- Kraftraining - Sport (9 Kurse)
- Bewegung im Wasser (61 Kurse)
- Gesundheitspflege / Heilmethoden (12 Kurse)
- Ernährung (56 Kurse)
- sonstiges Fächerübergreifende Themen (16 Kurse)



