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Berufsbezogene Sprachkurse
Was ist berufsbezogene Deutschförderung?
Die berufsbezogene Deutschförderung ist ein Kursangebot für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Arbeit suchen oder in ihrem Beruf weiterkommen wollen.
Die Kurse werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert. Deswegen wird die berufsbezogene Deutschförderung auch „ESF-BAMF-Programm“ genannt.
In ganz Deutschland gibt es jetzt ESF-BAMF-Kurse. Diese bestehen meistens aus:
- Berufsbezogenem Deutschunterricht
- Fachunterricht
- Praktikum
- Betriebsbesichtigungen
Ein Kurs hat maximal 730 Unterrichtsstunden und dauert als Vollzeitkurs 6 Monate.
Welches Ziel hat die berufsbezogene Deutschförderung?
Nach einem Kurs sollen Sie sprachlich und fachlich so gut qualifiziert sein, dass Sie leichter eine Arbeitsstelle finden oder dem Unterricht in einer Weiterbildungsmaßnahme besser folgen können.
Wer kann teilnehmen?
Das ESF-BAMF-Programm richtet sich vor allem an Menschen mit Migrationshintergrund, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das sind Menschen, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bekommen. Sie können aber auch teilnehmen, wenn Sie schon in einem Betrieb beschäftigt sind oder aus anderen Gründen keine Sozialleistungen erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen Sie sonst noch erfüllen?
- Migrationshintergrund
Einen Migrationshintergrund haben Sie, wenn Sie selbst, mindestens ein Elternteil oder Ihre Großeltern nach Deutschland eingewandert sind. Dabei spielt Ihre Staatsangehörigkeit keine Rolle. - Deutsch als Zweitsprache
Deutsch darf nicht Ihre Muttersprache sein. - Keine Schulpflicht
Um an einem berufsbezogenen Deutschkurs im Rahmen des ESF-BAMF-Programms teilnehmen zu können, müssen Sie Ihre Schulpflicht erfüllt haben. - Absolvierter Integrationskurs
Sie müssen einen Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge absolviert haben.
Was kostet die Teilnahme am berufsbezogenen Deutschkurs?
Die Teilnahme am berufsbezogenen Deutschkurs ist für Sie kostenlos.
- Fahrtkosten
Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten, bekommen Sie von Ihrer Sprachschule Ihre Fahrtkosten erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Schule vor Beginn des Kurses. Wenn Sie weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II bekommen, müssen Sie die Fahrtkosten selbst bezahlen.
Informationen und Auskunft
Olga Gibin
Projektleitung
Tel.: 06431 – 91 16 28
Fax: 06431 – 91 16 19
Mail:
Gibin(at)vhs-limburg-weilburg(dot)de



