Gesundheit / Bewegung allgemein
Bezuschussung von Gesundheitskursen
Kurse zur Gesunderhaltung und Vorbeugung nach § 20 SGB V können von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Dies betrifft einige ausgewählte Kurse in den Bereichen Entspannung, Bewegung, Ernährung und Stressreduktion.
Die geförderten Kurse sind mit "G" gekennzeichnet.
Verfahren für die Antragsstellung:
Sie müssen einen persönlichen Antrag an ihre Krankenkasse mit
vhs-Teilnahmebescheinigung und Zahlungsbeleg einreichen. Die
vhs-Bescheinigung für G-Kurse erhalten Sie automatisch und kostenfrei
bei 80%iger Kursteilnahme zum Kursende. Teilnahmebescheinigung
für nicht förderungsfähige Kurse werden auf Antrag gegen Gebühr (2,00 €) ausgestellt.
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Wann:
Mo. 08.02.2021, 19.45 Uhr
Wo:
Online
Nr.:
Y013342
Status:
Anmeldung möglich