Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zu Sprachkursen

1) Kursarten
 

  • Der Standard-Sprachkurs findet in der Regel über 15 Abende mit je einer Doppelstunde statt (= 30 Unterrichtseinheiten). Hier liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 10 Personen. Die KVHS bietet in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch Lehrgänge auf unterschiedlichen Stufen an. Seltener gefragte Sprachen werden von Zeit zu Zeit ins Angebot aufgenommen und können daher nicht auf allen Stufen angeboten werden.
     
  • Die Alternative zum Standardangebot ist der Unterricht in Minigruppen. Diese Kurse bieten sich für Lerngruppen von 5 bis 8 Teilnehmern an. Durch die verminderte Personenzahl ist hier das Lernen wesentlich intensiver, die Sprachanwendung für den Einzelnen weitaus höher und somit effizienter als in den Standardkursen. Auch diese Kurse finden in der Regel einmal pro Woche statt und erstrecken sich über 12 Termine (= 24 Unterrichtseinheiten).
     
  • Bei den Konversationskursen, die sich an fortgeschrittene Lerner wenden, stehen sprachliche Aspekte im Vordergrund. Grammatische Aspekte werden selten intensiver bearbeitet. Diese Lehrgänge sind in der Teilnehmerzahl ebenfalls enger begrenzt und umfassen, je nach Ausschreibung, 10 bis 15 Termine (= 20 bis 30 Unterrichtseinheiten).
     
  • Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch kostenfrei ausgestellt. Darüber hinaus bietet unsere KVHS Wochenkurse (z.B. in den Ferien) und Bildungsurlaubsveranstaltungen an, die sich über eine Woche erstrecken und zwischen 8 und 40 Unterrichtseinheiten aufweisen.
     
  • Grundlage ist das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) in der Fassung vom 28. Juli 1998. Wenn Sie seit mindestens 6 Monaten in Hessen bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Sie nach diesem Gesetz Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub im Jahr. Er muss zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt werden und dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Ziel eines Bildungsurlaubs ist es vor allem, die „berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern“ (§ 1,4). Eine Ablehnung der Freistellung seitens Ihres Arbeitgebers ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Beantragen Sie also bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Ihre Freistellung mindestens 6 Wochen vor Beginn, dazu erhalten Sie von uns eine Bestätigung der beabsichtigten Teilnahme.


Zertifikate

Abschlussbezogene Kurse enden mit einer Prüfung bei unterschiedlichen Institutionen, auf die in den Kursen kontinuierlich hingearbeitet wird. Generell enden unsere regulären Kurse nicht mit einer Prüfung. In Absprache mit der Kursleitung können Prüfungen bei Bedarf abgelegt werden.

Die Europäischen Sprachenzertifikate (Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) können in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Russisch und Portugiesisch abgelegt werden, womit man nachweisen kann, dass man sich in alltäglichen und berufsbezogenen Situationen in schriftlicher und mündlicher Form verständigen kann.

Sprachenzertifikate erhöhen als zusätzliche Qualifikation die Chancen im Beruf und werden auch vom Hessischen Kultusminister anerkannt, denn sie ersetzen bei externen Realschulprüfungen in Hessen und in einigen anderen Bundesländern die Prüfungen in der betreffenden Sprache. Gebühr und Termine auf Anfrage bei der KVHS.


2) Wie finde ich den richtigen Kurs?
 

Welcher Sprachkurs für Sie der richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Haben Sie bereits eine oder mehrere Fremdsprachen gelernt, wie lange ist dies her und wie schnell möchten Sie lernen? Bitte informieren Sie sich zunächst in unserem gedruckten Programm oder auf unserer Homepage. Spezielle Fragen können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen pädagogischen Mitarbeiter/innen klären.

1.    Wie finde ich den richtigen Kurs?

Zunächst geht es um Ihre Ziele und dann auch darum, wie viel Zeit Sie investieren können. Dann brauchen Sie die passende Kursstufe. Auf jeden Fall sollten Sie unsere Stufenbeschreibung und die einzelnen Kursbeschreibungen aufmerksam lesen. Unsere Einstufungstests helfen Ihnen, Ihre Vorkenntnisse richtig einzuschätzen. Darüber hinaus können Sie die verwendeten Lehrwerke in der Buchhandlung oder in unserem Service-Büro ansehen und überlegen, bei welcher Lektion Sie einsteigen möchten. Bedenken Sie bitte: Anfängerkurse sind genau das – Kurse für Anfänger/innen.

2.    Wo gibt es Einstufungstests?

In unserem Servicebüro oder hier.

3.    Was heißt Stufe A 1, etc.?

Damit unser Kursangebot übersichtlicher wird, sind unsere Kurse in Stufen gegliedert. Diese Gliederung – der auch die meisten Lehrwerke und Prüfungen folgen – orientiert sich am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Grundstufe A1 stellt die Anfangsstufe dar, es geht weiter über Grundstufe A2, Mittelstufe B1 und B2 bis Aufbaustufe C1 (etwa Leistungskurs Abitur). Was diese Stufen konkret bedeuten, können Sie in der Stufenbeschreibung nachlesen.

4.    Bis wann muss ich mich anmelden? Kann ich auch nach Kursbeginn einsteigen?

Grundsätzlich kann man sich zu einem Kurs anmelden, solange Plätze frei sind und die Vorkenntnisse stimmen. Allerdings sind viele Kurse bis Kursbeginn ausgebucht, so dass Sie sich möglichst bald nach Veröffentlichung des Semesterprogramms anmelden sollten. Als Teilnehmer an einem Sprachkurs können Sie sich noch vor diesem Termin über die Weitermeldeliste einen Platz für den nächsten Kurs sichern.

5.    Kann ich den Kurs probeweise besuchen?

Aus organisatorischen Gründen (vor allem, um überfüllte Kurse zu vermeiden) ist der Kursbesuch erst nach vorheriger Anmeldung möglich.

6.    Was passiert, wenn ich feststelle, dass der Kurs zu schwer oder zu leicht für mich ist?

Eine Anmeldung ist verbindlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Neueinsteiger nicht „blind“ buchen, sondern die verschiedenen Beratungs- und Informationsmöglichkeiten nutzen.


3) Kurssystem

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

4) Integrationskurse für Zugewanderte


Seit 1. Januar 2005 gilt in Deutschland das neue Zuwanderungsgesetz, nach dem alle Zuwanderer einen Anspruch auf Teilnahme an einem so genannten Integrationskurs haben. Schwerpunkt ist die Vermittlung der deutschen Sprache (600 Unterrichtseinheiten; 6 Module á 100 UE) sowie ein 100-stündiger Orientierungskurs, der Grundlagen der deutschen Geschichte, Kultur, Politik und des Rechtssystems vermitteln soll.

Kurse in den Stufen 1 bis 6 laufen als Intensivkurse dreimal oder viermal wöchentlich jeweils 5 Unterrichtsstunden pro Tag. Bis Stufe 6 führen sie zum Niveau B1.

Voraussetzung: Kenntnisse der lateinischen Schrift
Gebühr: 458,00 € für Selbstzahler, 229,00 € mit Berechtigungsschein

Teilnehmer mit so genannten Berechtigungsscheinen, die von der Ausländerbehörde ausgestellt werden können, zahlen pro Unterrichtsstunde 1,95 €. Bezieher von Sozialhilfe können auf Antrag von den Kosten befreit werden.

Für alle Deutschkurse finden kostenlose Einstufungstests und Beratungen dienstags von 09:00 – 11:00 Uhr (Limburg) und mittwochs von 13:00 - 15:00 Uhr statt. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.

Die Integrationskurse stehen auch allen anderen Interessierten offen. Informationen zum deutschen Pass: Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, müssen seitdem dazu zwei Prüfungen ablegen:

Zertifikat Deutsch B1
Mit dieser Prüfung weisen Sie gute deutsche Sprachkenntnisse nach.

Einbürgerungstest
Mit dieser Prüfung weisen Sie gute Kenntnisse über Politik, Geschichte und Kultur Deutschlands nach.

Die KVHS Limburg-Weilburg bietet diese Prüfungen in regelmäßigen Abständen an. Personen, welche die geforderten Deutschkenntnisse erwerben wollen, haben die Möglichkeit, in bestehende Kurse einzusteigen.

Auskunft und Anmeldung bei den pädagogischen Mitarbeitern
Limburg: Claudia Heimbuch, Diezer Str. 33, Tel.: 06431 9116-14
Weilburg: Dr. Andre Hahn, Limburger Str. 8, Telefon: 06471 2125