AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23.07.2024

 

 

Vorbemerkungen

Wer sich zu einer Veranstaltung anmeldet, erkennt die allgemeinen Geschäftsbe-dingungen der Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg (kurz KVHS) an. – Studien-reisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner aus-weisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS, insoweit tritt die KVHS nur als Ver-mittler auf. – Für Langzeitmaßnahmen, Bildungsurlaube, Studienreisen, Exkursionen und Prüfungen gelten besondere Bedingungen.

 

Anmeldungen

Jede Anmeldung ist verbindlich. – Teilnehmende, die eine Veranstaltung im folgen-den Semester fortführen wollen, wird ein Vorrecht bei der Anmeldung eingeräumt. Dieses Vorrecht erfolgt über eine verbindliche Anmeldung über eine Weitermeldelis-te. Jede Anmeldung muss enthalten: Name, Anschrift, Telefonnummer, die ge-wünschte Kursnummer und Kursbezeichnung, Geburtsdatum und Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männ-lich/weiblich/divers anonymisiert weiterverarbeitet.

 


Internetanmeldungen

Der Versand Ihrer Anmeldung ist nur dann erfolgreich, wenn alle Pflichtfelder korrekt gefüllt sind und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt werden. Die Am-pelstände sind unverbindlich. Es besteht keine Gewährleistung, dass der Platz für die gewünschte Veranstaltung noch frei ist. Ist die Veranstaltung inzwischen ausge-bucht, so erhalten Sie eine Nachricht durch die KVHS. Der Eingang Ihrer Anmeldung wird per Email an die im Anmeldeformular eingetragene E-Mail-Adresse bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht der Online-Anmeldung (ohne Angabe von Gründen), spätestens jedoch bis 5 Arbeitstage (bei Wochenend-kurse 2 Arbeitstage) vor Kursbeginn. Bei Kursteilnahme entfällt dieses Widerrufs-recht. Abmeldungen können über dieses Verfahren nicht vorgenommen werden; diesbezügliche Mitteilungen werden nicht ausgewertet.


Veranstaltungsankündigung – Veranstaltungsdurchführung – Unterrichtsorte

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung (durch eine bestimmte Kursleitung) durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleiten-den angekündigt wurde. Die KVHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltung ausfallen, kann diese nachge-holt werden. Im Regelfall werden Teilnehmende vor Kursbeginn schriftlich erinnert. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei Änderungen, beispielsweise bei zeitli-cher Verschiebung oder Wechsel der Kursstätte, erfolgt eine Benachrichtigung. 

Die Benutzungsordnungen der einzelnen Kursstätten müssen beachtet werden. Während der Schulferien und an den Unterrichtsorten schulfreien Tagen finden nur in Ausnahmefällen Veranstaltungen statt, an gesetzlichen oder kirchlichen Feierta-gen hingegen grundsätzlich nicht.

 

Aufsicht bei Kinderkursen

Die KVHS übt keine Aufsicht für Kinder oder Jugendliche aus, wie beispielsweise in Kindergärten oder Schulen eine Pflicht besteht. Die Aufsicht als reine Organisati-onsaufsicht findet nur während der Kurszeiten statt. Die Erziehungsberechtigten sind für das Bringen und Holen selbst zuständig. Für alle Teilnehmenden unter 18 Jahren gilt, dass diese den Anweisungen der Kursleitung sofort nachzukommen haben und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen dürfen.


Gebührenerhebung

Die Gebühr ist mit Veranstaltungsbeginn fällig. Für Langzeitmaßnahmen, Bildungs-urlaube, Studienreisen, Exkursionen und Prüfungen gelten besondere Bedingungen. Die Kursgebühr wird i.d.R. kurzzeitig nach Veranstaltungsbeginn abgebucht, sofern eine entsprechende Abbuchungserlaubnis vorliegt. Ansonsten sind Teilnehmende angewiesen die Gebühren per Überweisung oder Barzahlung zu bewirken. Eine Barzahlung ist in den Geschäftsstellen in Limburg oder Weilburg möglich. Im Falle eine Zahlungserinnerung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.


Gebührenermäßigung

In begründeten Fällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung gewährt wer-den. Anträge auf Gebührenermäßigung müssen vor Beginn der Veranstaltung bei der Geschäftsstelle Limburg, Diezer Straße. 33 eingereicht werden. Die Besitzer einer Ehrenamts-Card, erhalten pro Semester einmalig für eine Veranstaltung eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 v. H. Die Übertragung des Ermäßigungsan-spruchs ist nicht möglich.


Gebührenerstattung

Eine Erstattung der bereits gezahlten Gebühr kann nur erfolgen, wenn eine Veran-staltung ausfällt oder eine fristgerechte Abmeldung erfolgt ist.


Teilnehmerzahl

Wird die kalkulierte Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 10 Teilnehmende) unterschritten, so erfordert die Durchführung der Veranstaltung bei geringerer Beteiligung Gebüh-renzuschläge oder eine zeitliche Kürzung der Veranstaltungszeit. Eine zu Kursbe-ginn festgelegte Veränderung ist für die gesamte Kursdauer bindend.?
Abmeldung und Rücktritt durch Teilnehmende

Die Abmeldung von einer Veranstaltung ist kostenfrei bis eine Woche vor Veranstal-tungsbeginn möglich. Für Langzeitmaßnahmen, Bildungsurlaube, Studienreisen, Exkursionen und Prüfungen gelten besondere Bedingungen. Die Abmeldung muss unter Beachtung der vorgenannten Frist in den Geschäftsstellen in Limburg oder Weilburg schriftlich eingegangen sein. Eine spätere Abmeldung ist nur in Härtefäl-len, bspw. bei einem Krankenhausaufenthalt, gegen eine Stornogebühr möglich. Die Vorlage einer Bescheinigung ist erforderlich. Bei Nichtabmeldung oder Nichterschei-nen besteht die vollständige Zahlungspflicht.


Absage von Veranstaltungen durch die KVHS

Die KVHS hält sich vor geplante Veranstaltungen abzusagen. 


Kündigung – Ausschluss von Teilnehmenden

In den Fällen des § 314 BGB (gemeinschaftswidriges Verhalten) und /oder beim Verstoß gegen die AGB oder die Hausordnung kann die KVHS Teilnehmende einer Veranstaltung kündigen oder von der Teilnahme ausschließen. Dies gilt auch bei Ehrverletzung aller Art gegenüber Kursleitenden, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der KVHS, bei der Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Der Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie zum Vertrieb oder der Bewerbung von Produkten ist untersagt. – Schließt die KVHS Teilnehmende von ihrer Veranstaltung aus, besteht kein Anspruch auf Kos-tenerstattung.


Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden unaufgefordert und kostenfrei im Fachbereich „Berufliche Bildung“ und bei berufsorientierten Sprachkursen, bspw. Wirtschaftseng-lisch, sowie für Bildungsurlauben ausgestellt. Gleiches gilt für durch die Krankenkas-sen geförderte Kurse im Gesundheitsbereich. Für Teilnahmebescheinigungen, die nach Ablauf des Semesters angefordert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben.


Verbraucherschutz

Erhobene Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für Kooperationspartner wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), hier besteht in besonderen Fällen eine Auskunftspflicht für die KVHS. Informationen zur Datenerhebung gem. DSGVO sind auf der Homepage veröffentlicht. In den Veran-staltungen darf nicht für Produkte, Methoden und Veranstaltungen von Dritten ge-worben werden.


Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen in den Veranstaltungen der vhs sind grundsätzlich nicht gestattet. Die ausgeteilten Lehr-/Lernmaterialen sowie die zur Verfügung gestellte Software darf nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt wer-den.


Haftung – Schadensersatzansprüche

Die KVHS übernimmt keine Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigen-tum der Teilnehmenden. Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen die KVHS sind ausgeschlossen. Für Druckfehler in Programmheften, Flyern, Plakaten, o. A. wird keine Haftung übernommen. Für die veraltete Darstellung in sozialen Me-dien oder unserer Homepage besteht kein Haftungsanspruch.


Bedingungen bei Bildungsurlauben

Abmeldung von einer Bildungsurlaubsveranstaltung ist kostenfrei bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Abmeldung muss unter Beachtung der vor-genannten Frist in den Geschäftsstellen in Limburg oder Weilburg eingegangen sein. Bei Bildungsurlauben mit Übernachtungs-/Unterbringungen sind die Teilneh-menden für ihre An-/Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung selbst verantwortlich, dies schließt die dies bzgl. Buchung oder ggf. nötige Stornierung ausdrücklich ein. – Die KVHS organisiert lediglich den Unterricht.


Bedingungen bei Studienreisen

Studienreisen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS. I.d.R. tritt die KVHS nur als Vermittler auf. Für Studienreisen gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Diese sind branchenüblich und werden den Interessent mit den Reiseunterlagen zuge-stellt. Die KVHS empfiehlt, eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruch-versicherung abzuschließen.


Bedingungen bei Exkursionen

Kostenfreie Abmeldungen bei Exkursionen sind nur bis fünf Wochen vor dem Ver-anstaltungstermin möglich.

 

Bedingungen bei Prüfungen

Über die KVHS sind Anmeldungen zu Prüfungen bei externen Institutionen möglich. Bei Prüfungen gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Prüfungsinstitution.



Bedingungen bei Schulabschlusslehrgängen

Mit der Anmeldung zu einem Schulabschlusslehrgang sind zwei Monatsraten fällig. Die folgenden Raten sind monatlich zu zahlen. – Bei der Abmeldung des Teilneh-menden besteht die Fortzahlungspflicht für einen weiteren Monat.


Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der KVHS aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der KVHS anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schrift-lich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreis-volkshochschule Limburg-Weilburg e.V. sind gültig ab dem 01.07.2022. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.