AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31.10.2025

Vorbemerkungen
Wer sich zu einer Veranstaltung anmeldet, erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg (kurz KVHS) an. – Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS, insoweit tritt die KVHS nur als Vermittler auf. – Für Langzeitmaßnahmen, Bildungsurlaube, Studienreisen, Exkursionen und Prüfungen gelten besondere Bedingungen.

Anmeldungen
Jede Anmeldung ist verbindlich. – Teilnehmende, die eine Veranstaltung im folgenden Semester fortführen wollen, wird ein Vorrecht bei der Anmeldung eingeräumt. Dieses Vorrecht erfolgt über eine verbindliche Anmeldung über eine Weitermeldeliste. Jede Anmeldung muss enthalten: Name, Anschrift, Telefonnummer, die gewünschte Kursnummer und Kursbezeichnung, Geburtsdatum und Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich/divers anonymisiert weiterverarbeitet.

Internetanmeldungen
Der Versand Ihrer Anmeldung ist nur dann erfolgreich, wenn alle Pflichtfelder korrekt gefüllt sind und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt werden. Die Ampelstände sind unverbindlich. Es besteht keine Gewährleistung, dass der Platz für die gewünschte Veranstaltung noch frei ist. Ist die Veranstaltung inzwischen ausgebucht, so erhalten Sie eine Nachricht durch die KVHS. Der Eingang Ihrer Anmeldung wird per Email an die im Anmeldeformular eingetragene E-Mail-Adresse bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein 14tägiges Widerrufsrecht der Online-Anmeldung (ohne Angabe von Gründen), spätestens jedoch bis 5 Arbeitstage (bei Wochenendkurse 2 Arbeitstage) vor Kursbeginn. Bei Kursteilnahme entfällt dieses Widerrufsrecht. Abmeldungen können über dieses Verfahren nicht vorgenommen werden; diesbezügliche Mitteilungen werden nicht ausgewertet.

Veranstaltungsankündigung – Veranstaltungsdurchführung – Unterrichtsorte
Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung (durch eine bestimmte Kursleitung) durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleitenden angekündigt wurde. Die KVHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltung ausfallen, kann diese nachgeholt werden. Im Regelfall werden Teilnehmende vor Kursbeginn schriftlich erinnert. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei Änderungen, beispielsweise bei zeitlicher Verschiebung oder Wechsel der Kursstätte, erfolgt eine Benachrichtigung. 

Die Benutzungsordnungen der einzelnen Kursstätten müssen beachtet werden. Während der Schulferien und an den Unterrichtsorten schulfreien Tagen finden nur in Ausnahmefällen Veranstaltungen statt, an gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen hingegen grundsätzlich nicht.

Aufsicht bei Kinderkursen
Die KVHS übt keine Aufsicht für Kinder oder Jugendliche aus, wie beispielsweise in Kindergärten oder Schulen eine Pflicht besteht. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet nur während der Kurszeiten statt. Die Erziehungsberechtigten sind für das Bringen und Holen selbst zuständig. Für alle Teilnehmenden unter 18 Jahren gilt, dass diese den Anweisungen der Kursleitung sofort nachzukommen haben und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen dürfen.

Gebührenerhebung
Die Gebühr ist mit Veranstaltungsbeginn fällig. Für Langzeitmaßnahmen, Bildungsurlaube, Studienreisen, Exkursionen und Prüfungen gelten besondere Bedingungen. Die Kursgebühr wird i.d.R. kurzzeitig nach Veranstaltungsbeginn abgebucht, sofern eine entsprechende Abbuchungserlaubnis vorliegt. Ansonsten sind Teilnehmende angewiesen die Gebühren per Überweisung oder Barzahlung zu bewirken. Eine Barzahlung ist in unseren Geschäftsstellen in Limburg oder Weilburg möglich. In der Geschäftsstelle Limburg besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Zahlung per EC-Karte. Im Falle eine Zahlungserinnerung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Gebührenermäßigung
In begründeten Fällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung gewährt werden. Anträge auf Gebührenermäßigung müssen vor Beginn der Veranstaltung bei der Geschäftsstelle Limburg, Diezer Straße. 33 eingereicht werden. Die Besitzer einer EhrenamtsCard, erhalten pro Semester einmalig für eine Veranstaltung eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 v. H. Die Übertragung des Ermäßigungsanspruchs ist nicht möglich.

Gebührenerstattung
Eine Erstattung der bereits gezahlten Gebühr kann nur erfolgen, wenn eine Veranstaltung ausfällt oder eine fristgerechte Abmeldung erfolgt ist.

Teilnehmerzahl
Wird die kalkulierte Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 10 Teilnehmende) unterschritten, so erfordert die Durchführung der Veranstaltung bei geringerer Beteiligung Gebührenzuschläge oder eine zeitliche Kürzung der Veranstaltungszeit. Eine zu Kursbeginn festgelegte Veränderung ist für die gesamte Kursdauer bindend.

Abmeldung und Rücktritt durch Teilnehmende
Die Abmeldung von einer Veranstaltung ist kostenfrei bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für Langzeitmaßnahmen, Bildungsurlaube, Studienreisen, Exkursionen und Prüfungen gelten besondere Bedingungen. Die Abmeldung muss unter Beachtung der vorgenannten Frist in den Geschäftsstellen in Limburg oder Weilburg schriftlich eingegangen sein. Eine spätere Abmeldung ist nur in Härtefällen, bspw. bei einem Krankenhausaufenthalt, gegen eine Stornogebühr möglich. Die Vorlage einer Bescheinigung ist erforderlich. Bei Nichtabmeldung oder Nichterscheinen besteht die vollständige Zahlungspflicht.

Absage von Veranstaltungen durch die KVHS
Die KVHS hält sich vor geplante Veranstaltungen abzusagen. 

Kündigung – Ausschluss von Teilnehmenden
In den Fällen des § 314 BGB (gemeinschaftswidriges Verhalten) und /oder beim Verstoß gegen die AGB oder die Hausordnung kann die KVHS Teilnehmende einer Veranstaltung kündigen oder von der Teilnahme ausschließen. Dies gilt auch bei Ehrverletzung aller Art gegenüber Kursleitenden, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der KVHS, bei der Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Der Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie zum Vertrieb oder der Bewerbung von Produkten ist untersagt. – Schließt die KVHS Teilnehmende von ihrer Veranstaltung aus, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden unaufgefordert und kostenfrei im Fachbereich „Berufliche Bildung“ und bei berufsorientierten Sprachkursen, bspw. Wirtschaftsenglisch, sowie für Bildungsurlauben ausgestellt. Gleiches gilt für durch die Krankenkassen geförderte Kurse im Gesundheitsbereich. Für Teilnahmebescheinigungen, die nach Ablauf des Semesters angefordert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben.

Verbraucherschutz
Erhobene Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für Kooperationspartner wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), hier besteht in besonderen Fällen eine Auskunftspflicht für die KVHS. Informationen zur Datenerhebung gem. DSGVO sind auf der Homepage veröffentlicht. In den Veranstaltungen darf nicht für Produkte, Methoden und Veranstaltungen von Dritten geworben werden.

Urheberschutz
Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen in den Veranstaltungen der vhs sind grundsätzlich nicht gestattet. Die ausgeteilten Lehr/Lernmaterialen sowie die zur Verfügung gestellte Software darf nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Haftung – Schadensersatzansprüche
Die KVHS übernimmt keine Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Teilnehmenden. Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen die KVHS sind ausgeschlossen. Für Druckfehler in Programmheften, Flyern, Plakaten, o. A. wird keine Haftung übernommen. Für die veraltete Darstellung in sozialen Medien oder unserer Homepage besteht kein Haftungsanspruch.

Bedingungen bei Bildungsurlauben
Abmeldung von einer Bildungsurlaubsveranstaltung ist kostenfrei bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Abmeldung muss unter Beachtung der vorgenannten Frist in den Geschäftsstellen in Limburg oder Weilburg eingegangen sein. Bei Bildungsurlauben mit Übernachtungen sind die Teilnehmenden für ihre An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung selbst verantwortlich, dies schließt die dies bzgl. Buchung oder ggf. nötige Stornierung ausdrücklich ein. – Die KVHS organisiert lediglich den Unterricht.

Bedingungen bei Studienreisen
Studienreisen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS. I.d.R. tritt die KVHS nur als Vermittler auf. Für Studienreisen gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Diese sind branchenüblich und werden den Interessent mit den Reiseunterlagen zugestellt. Die KVHS empfiehlt, eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

Bedingungen bei Exkursionen
Kostenfreie Abmeldungen bei Exkursionen sind nur bis fünf Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich.

Bedingungen bei Prüfungen
Über die KVHS sind Anmeldungen zu Prüfungen bei externen Institutionen möglich. Bei Prüfungen gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Prüfungsinstitution.

Bedingungen bei Schulabschlusslehrgängen
Mit der Anmeldung zu einem Schulabschlusslehrgang sind zwei Monatsraten fällig. Die folgenden Raten sind monatlich zu zahlen. – Bei der Abmeldung des Teilnehmenden besteht die Fortzahlungspflicht für einen weiteren Monat.

Schlussbestimmungen
Das Recht, gegen Ansprüche der KVHS aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der KVHS anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreisvolkshochschule Limburg-Weilburg e.V. sind gültig ab dem 31.10.2025. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.