Häufig gestellte Fragen
Welche Kurse werden von meiner Krankenkasse bezuschusst?
Seit Dezember 2014 werden von den Krankenkassen in erster Linie Kurse bezuschusst, die eine Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) nachweisen können. Für eine Zertifizierung bei der ZPP werden die Grund- und Zusatzqualifikation der Kursleitung und ein zu erstellendes Kurskonzept geprüft. Die Kursleitungen von zertifizierten Kursen sind verpflichtet, ihren Präventionskurs nach diesem Konzept detailgetreu durchzuführen. Jeder Folgekurs muss im gleichen Format (Kursdauer, Umfang, Übungsabfolge) wiederholt werden, damit eine Bezuschussung erfolgen kann. Fortgeschrittenenkurse erhalten grundsätzlich keinen Zuschuss. Kleinste Änderungen an der Kursorganisation können allerdings dazu führen, dass Zertifizierungen ungültig werden (Änderungen bei der Anzahl der Termine, Erkrankung des Kursleitenden u.v.m.).
Warum wird mein Kurs, der viele Jahre von der Krankenkasse bezuschusst wurde, nicht mehr bezuschusst?
Eine Zertifizierung bedeutet neben umfangreichen hochbürokratischen Zugangsvoraussetzungen für Kursleitende einen erheblichen Verwaltungsaufwand für Kursleitende und Volkshochschulen. Daher werden Aufwand und Nutzen von den Beteiligten genau abgewogen. Viele Volkshochschulen lassen deshalb ihre Gesundheitskurse nicht mehr nach § 20 SGB V bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren. Die vhs Limburg-Weilburg nimmt trotzt des hohen Aufwandes nach wie vor am Zertifizierungsverfahren teil.
Gibt es aus Sicht der Volkshochschule weitere Gründe als den hohen bürokratischen Aufwand, nicht am Prüfverfahren der ZPP teilzunehmen?
Standardisierung der Kurse: Die Systematik der Prüfverfahren führt zu einer Standardisierung der Kurse und erlaubt keine Teilnehmerorientierung, da konsequent nach Tagesplan gearbeitet werden muss. Unsere vhs-Angebote streben demgegenüber eine erwachsenen-pädagogisch sinnvolle und teilnehmerorientierte Ausgestaltung mit dem Ziel des „gelingenden Lernens“ an. In unseren Angeboten der Gesundheitsbildung werden die individuellen Lebenserfahrungen und Lernvoraussetzungen der Teilnehmenden in die Lernprozesse einbezogen. Durch eine übermäßig stringente Auslegung des Leitfadens Prävention fordert die ZPP einen minutengenauen Stundenablauf für jeden zertifizierten Kurs, der in der Praxis diesem Ziel und unserem Bildungsverständnis widerspricht.
Keine flexible Planung möglich: Das Prüfverfahren lässt keine flexible und bedarfsorientierte Kursplanung zu. Kurse dürfen nur 8-12 Wochen durchgeführt werden und maximal 15 Teilnehmende haben. Ab 2016 können für zertifizierte Kurse weder Titel noch Kursumfang (Kurstage und Anzahl der UE) verändert werden. Bei jeder Änderung muss der gesamte Kurs bei der ZPP neu anerkannt werden. Ein damit einhergehendes Problem ist die fehlende Möglichkeit, unvermeidliche Veränderungen in einem bereits zertifizierten Kursangebot zu berücksichtigen. Wechselt z.B. eine Kursleitung wegen Krankheit, Schwangerschaft o.ä., entfällt die Anerkennung.
Teilnehmerbegrenzung: Die geforderte Beschränkung der Teilnehmeranzahl auf max. 15 Personen kann in der Konsequenz bedeuten, dass nicht alle Interessierten teilnehmen können - trotz ausreichender Raumgröße und der Mitmachbereitschaft auf allen Seiten.
Hohe Zugangsvoraussetzungen: In „lebendigen Biografien“ erworbene, nachweisbare Kursleitungsqualifikationen werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nicht berücksichtigt. Qualifizierte Kursleitungen werden so vom Prüfverfahren ausgeschlossen.
Fehlende Nachhaltigkeit: Im Fokus unserer Kurse stehen Bedürfnisorientierung, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant etwas für ihre Gesundheit zu tun (Stichwort: „Lebenslanges Lernen“). Einzelmaßnahmen, so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, sind nicht mit diesen Zielen vereinbar. Ausschließlich Grundkurse werden finanziell gefördert, dauerhafte Kursangebote mit Aufbaukursen nicht.
Mein vhs-Kurs ist nicht als Präventionskurs zertifiziert. Wie kann ich sicher sein, dass die Qualität trotzdem gesichert ist?
Die vhs ist als öffentlich geförderte Einrichtung zur Qualitätssicherung nach anerkannten Qualitätsmanagementverfahren verpflichtet und wird regelmäßig extern zertifiziert. Kurse und Kursleitungen werden zudem nach den „Qualitätskriterien Gesundheitsbildung“ des Deutschen und Hessischen Volkshochschulverbandes ausgewählt. Die Qualität von vhs-Gesundheitskursen wurde bereits mehrfach unabhängig untersucht und bestätigt. Sie ist auch ohne Prüfung und Anerkennung durch die ZPP garantiert. Die Volkshochschule Limburg-Weilburg (vhs) bietet seit vielen Jahren mit großer Fachkompetenz und hohem Engagement ein qualitativ hochwertiges, thematisch vielfältiges und von qualifizierten Kursleitungen durchgeführtes gesundheitsförderndes Kursangebot wohnortnah für alle Bürgerinnen und Bürger an. Und wenn der Kurs, den Sie besucht haben, Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Gesundheit nützt, und Sie ihn gern wieder besuchen, dann ist auch dies ein Zeichen von Qualität.
Gibt es eine Möglichkeit der Gebührenermäßigung?
Gemäß unserem gesetzlichen Auftrag („Bildung für alle“) bieten wir Veranstaltungen und Kurse zu sozialverträglichen Preisen an. Eine Marktanalyse bestätigt, dass kein anderer Anbieter (z.B. Physiotherapiepraxis, Fitnessstudio) Präventionskurse zu so günstigen Teilnahmegebühren wie die vhs anbietet. Ermäßigungsregelungen für die Gebühren ermöglichen zudem allen Interessierten die Teilnahme am vhs-Angebot. In begründeten Fällen (Sozialhilfeempfänger u.a.) kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung von 30% gewährt werden. Entsprechende Antragsformulare sind in den Geschäftsstellen erhältlich. Wenn drei Familienmitglieder denselben Kurs besuchen, ist für die dritte Person eine Gebührenermäßigung von 50 % auf Antrag möglich. Die Besitzer einer Ehrenamts-Card erhalten eine 20 %ige Gebührenermäßigung. Dies gilt für einen Kurs pro Semester. Auf Antrag kann darüber hinaus aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen im Einzelfall eine Gebührenermäßigung gewährt werden.
Wie kann ich eine Teilnahmebescheinigung für meinen Kurs erhalten? Kann ich auch für nicht zertifizierte Kurse einen Zuschuss durch meine Krankenkasse erhalten?
Die vhs stellt auf Antrag für alle Kursteilnehmenden eines Gesundheitskurses kostenfrei eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus. Teilnehmer der zertifizierten Kurse erhalten automatisch zum Kursende eine spezielle Teilnahmebescheinigung, auf der die Kurs-Identifikationsnummer eingetragen ist. In den Lehrgängen, die nicht zertifiziert sind, haben die Kursleitungen Formulare zur Anforderung von Teilnahmebescheinigungen vorliegen. Wenn Sie eine Bescheinigung wünschen, tragen Sie sich bitte in die Liste ein. Die Bescheinigungen werden am letzten Kurstag von den Kursleitungen ausgegeben, wenn Sie mindestens 80 Prozent der Kursstunden besucht haben. Mit der Teilnahmebescheinigung können Sie z.B. bei Ihren Krankenkassen am Prämien- und Bonusprogramm teilnehmen. Ob und wie die Kursteilnahme eines nicht zertifizierten Kurses von der jeweiligen Krankenkasse gefördert wird, müssen Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.